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Ganzheitliches Entsorgungskonzept

Haben Sie regelmässige Abfälle verschiedener Art und möchten sich nicht auf deren Entsorgung sondern um Ihr Kerngeschäft kümmern? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Wir bieten spezifisch auf die Kunden zugeschnittene Entsorgungskonzepte an.

In einem solchen Konzept können alle Arten von Abfällen aufgenommen werden (z.B. Holz, Metall, Grün, Bauschutt und viele mehr). Das Konzept regelt, wie die Abfälle gesammelt werden, in welchem Intervall der Abtransport stattfindet und wo sie anschliessend fachgerecht entsorgt werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Telefon: 0251-1620379

Recyclinghof EZZ Entsorgungszentrum Zimmermann – Fachgerechte Abfallentsorgung
(Mo-Fr. 7 bis 17 und Sa. 9-13 Uhr)

Sie möchten Abfälle oder Wertstoffe entsorgen/verwerten lassen? Dann liefern Sie diese doch auf unserem Recyclinghof in Münster an (Hessenbusch Nr. 183).

Bei uns können Sie die gesamte Palette an Bauabfällen werktäglich anliefern: Bauschutt, Boden, Baumischabfall sowie Sperrmüll und Wertstoffe (Papier, Folien, Holz).

Alle Stoffe werden fachgerecht entsorgt oder direkt einer Verwertung (z.B. Papierfabrik) zugeführt.

Abfälle zur Verwertung sind z.B.:

  •     Kunststoffe
  •     Folien
  •     Styropor
  •     Metalle und metallhaltige Abfälle
  •     Pappe, Papier und Kartonage
  •     Holz
  •     u. Ä.

 

Abfälle zur Verwertung dürfen nicht vermischt werden mit:

  • flüssigen oder pasteusen Abfällen (z.B. Ölen, Fetten oder Speiseresten)
  • hygienisch bedenklichen Abfällen (z.B. benutzte Hygieneartikel, Krankenhausabfälle)
  • besonders scharfen und spitzen Abfällen (z.B. Glasscherben, Spritzen)
  • mineralischen Abfällen (z.B. Baustoffe, Erde)
  • organischen Abfällen (z.B. überlagerte Nahrungsmittel)
  • hausmülltypischen Abfällen (z.B. Fegereste, Kaffeefilter)
  • besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfälle)

 

Wichtiger Hinweis!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Wichtiger Hinweis!

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen. Andernfalls wird er als gemischter Bau- & Abbruchabfall entsorgt.

Was darf rein:
Baustellenmischabfall oder gemischte Bauabfälle mit maximal 15 % Mineralik (max. 15 % Bauschutt / Ziegel / Steine): Gummi, Kabel, Kabelreste, Tapetenreste, Papier, Pappe, Verpackungen, Holz, Paletten Sägespäne, Verpackungsstyropor, Folien, Strohmatten, Teppichreste, Kunststoffe (außer Carbon und glasfaserverstärkte Kunststoffe), Eimer, Textilien, Altkleider, Altmöbel, Blech.

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Elektroschrott, Dämmmaterial (z.B. Styropor Dämmplatten aus EPS/XPS, Glaswolle, KMF), Carbon, glasfaserverstärkte Kunststoffe (Fahrradhelm, Sportgeräte, Windkraftanlagen, Karosserieteile, CFK, GFK, CF, PA-CF) Dachpappe, Gips, Rigips, Asbest, Farben und Lacke sowie alle gefährliche Abfälle, !!!nicht mehr als 15 % mineralische Abfälle = Bauschutt / Ziegel / Steine)!!!

Was darf rein:
Bauschuttabfälle wie z.B. Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug, Waschbecken, Pissoirs, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Mörtelreste, Blockstein, Naturschiefer.

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Holz, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.

Was darf rein:
Bauschuttabfälle wie z.B. Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug, Waschbecken, Pissoirs, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Mörtelreste, Blockstein, Naturschiefer.

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Holz, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.

Was darf rein:
Bauschuttabfälle wie z.B. Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug, Waschbecken, Pissoirs, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Mörtelreste, Blockstein, Naturschiefer.

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Holz, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.

Was darf rein:
Bauschuttabfälle wie z.B. Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug, Waschbecken, Pissoirs, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Mörtelreste, Blockstein, Naturschiefer.

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Holz, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.

Was darf rein:
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen. Beispiel: Gips, Rigips, Y-Tong, Porenbeton, Heraklith.

Was darf nicht rein:
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

Was darf rein:
z.B. Boden, kleine Steinchen (kleiner als 10 cm), Kieselsteine, Baggergut, Boden, Bodenaushub, Erdaushub, Erdreich, Sand Boden AVV 17 05 04 LAGA Z 0

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Lehm, Lehm- Stroh- Gemisch, verunreinigte oder kontaminierte Erde, Wurzeln, Äste, Metalle, Laub, Grasnarbe, Bauschutt, z.B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Flüssigkeiten, Holz, Kunststoffe, Müll, Restabfall, Schilf.

Was darf rein:
Sauberes Flachglas

Was darf nicht rein:
Keine anderen Materialien

Was darf rein:

Gartenabfälle wie z.B. Grünschnitt, Astwerk und Zweige mit maximal 15 cm Durchmesser oder 30 cm Umfang, Gräser, Unkraut, Kompost, Mulch, Strauchwerk, Laub, Blumen, Blätter, Rasenschnitt, Heckenschnitt, Stauden, Erdanhaftungen

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. große Wurzeln oder Äste (größer als 15 cm Durchmesser oder 30 cm Umfang), Steine, Boden und Erde (nur Anhaftungen erlaubt), Kunststoff - Plastik, Schutt, Metalle.

Was darf rein:
Stubben, Wurzeln und Dick- bzw. Stammholz

Stubben, Wurzeln und Dick- bzw. Stammholz über 20 cm Durchmesser gelten nicht als Gartenunrat, da sie feuchtigkeitsdurchzogen sind und vor der Kompostierung oder Verwertung maschinell zerkleinert werden müssen.

Was darf nicht rein:
Nur Stubben, Wurzeln und Dick- bzw. Stammholz über 20 cm Durchmesser. Kein Kunststoff - Plastik, Schutt, Metalle.

Was darf rein:
Altpapier und Kartonagen wie z.B. Pappe, Papier, Kartonagen aus Pappe, Verpackungen aus Pappe, Papiertüten, Wellpappe, Kataloge, Prospekte

Was darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle wie z.B. Aktenordner, einfolierte oder laminierte Papiere, alle Abfälle, die nicht ausschließlich aus Pappe oder Papier sind.

Was darf rein:
Kunststoffrohre aus PE, PP, Produktionsabfälle, Folien oder ähnliches aus PE, PP, Kunststoffteile aus Fahrzeugen, Kunststoffbehälter kleiner 50 Liter, Kunststoffschachteln und -kisten, Kunststofftöpfe

Was darf nicht rein:
Abfallgemische, die PVC enthalten, Farbeimer mit schädlichen Anhaftungen, Kunststofffenster mit Glas, Kunststofffensterrahmen oder -teile, Elektro- oder Elektronikschrott, Computer, Laptop, Fernseher, Kunststoffe mit metallischen Anhaftungen, Kunststoffbehälter mit Flüssigkeiten, Kunststoffe mit Fremdanhaftungen

Was darf rein:
Gemischter Metallschrott und Schmelzeisen, Blech, Lieferform in loser Schüttung. Material muss charchierfähig und frei von Bestandteilen sein, die für die Aufbereitung oder Verhüttung schädlich oder unzulässig sind.

Was darf nicht rein:
Flüssige, gefährliche oder überwachungsbedürftige Abfälle dürfen nicht enthalten sein. Keine geschlossenen Hohlkörper.

Was darf rein:
Kunststoffrohre aus PE, PP, Produktionsabfälle, Folien oder ähnliches aus PE, PP, Kunststoffteile aus Fahrzeugen, Kunststoffbehälter kleiner 50 Liter, Kunststoffschachteln und -kisten, Kunststofftöpfe

Was darf nicht rein:
Abfallgemische die PVC enthalten, Farbeimer mit schädlichen Anhaftungen, Kunststofffenster mit Glas, Kunststofffensterrahmen oder -teile, Elektro- oder Elektronikschrott, Computer, Laptop, Fernseher, Kunststoffe mit metallischen Anhaftungen, Kunststoffbehälter mit Flüssigkeiten, Kunststoffe mit Fremdanhaftungen

Was darf rein:
Reifen, die an PKW, LKW, Fahrrad, Roller, Karren, Motorrad, Off-Road oder Ackermaschinen montiert waren. Auch Vollgummireifen.

Was darf rein:
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen.  Beispiel: Gips, Rigips, Y-Tong, Porenbeton, Heraklith

Was darf nicht rein:
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

Was darf rein:
Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter AVV 170601* und AVV 170603* fällt.

Was darf rein:
Balken, Bretter, Furnierholz, Paletten & Transportkisten, Holzkisten, Schnittreste

Was darf nicht rein:
Brandholz, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, teerhaltiges Holz (Leitungsmasten), Altholz aus dem Wasserbau, Altholz Kategorie AII-AIV, Fenster mit Glas, Türen mit Glas, Bahnschwellen, Wurzelstöcke, Holz mit Anhaftungen wie z.B. Kunststoff, Glas, Metall, etc.

Was darf rein:
Bretterschalungen aus dem Innenbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert), Paneelen, Zierbalken, Dielen, Deckenpaneele, Furnierholz, Möbel aus reinem Holz, Paletten & Transportkisten, Altholz Kategorie AI bis AIII (naturbelassen)

Was darf nicht rein:
Brandholz, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Türen mit Glas, Fenster mit Glas, Altholz Kategorie AIV, Altholz aus dem Wasserbau, teerhaltiges Holz (Leitungsmasten), mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Holz mit anderen Anhaftungen wie z.B. Kunststoff, Glas, Metall, etc

Was darf rein:
Bretterschalungen aus dem Innenbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert), Paneelen, Zierbalken, Dielen, Deckenpaneele, Furnierholz, Möbel aus reinem Holz, Paletten & Transportkisten, Altholz Kategorie AI bis AIII (naturbelassen)

Was darf nicht rein:
Brandholz, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Türen mit Glas, Fenster mit Glas, Altholz Kategorie AIV, Altholz aus dem Wasserbau, teerhaltiges Holz (Leitungsmasten), mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Holz mit anderen Anhaftungen wie z.B. Kunststoff, Glas, Metall, etc